DER ENERGIEAUSWEIS


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis stellt die Ergebnisse, insbesondere der Energieverbrauchskennwert – nach jetzigem Stand – im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot, dar. Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss potentiellen Käufern oder Mietern auf Wunsch vorgelegt werden können. Wer viel rot sieht, hat ein Haus mit schlechtem Energiestandard.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig, unabhängig davon, ob er bedarfs- oder verbrauchsorientiert ist.

Gerne helfen wir Ihnen hier bei der Auswahl des benötigten Ausweises und der Bestellung beim zuständigen Ersteller.

Energieausweise werden erstellt durch beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Empfohlen werden Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater.


Seit wann gibt es das Gesetz?

Seit 2014 ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht. Und seit Mai 2015 gibt es keine Übergangsfrist mehr: Verstößt ein Eigentümer gegen die gesetzlichen Regelungen, drohen empfindliche Strafen.

 

Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Für Neubauten ist der Energieausweis Pflicht, konkret schreibt der Gesetzgeber in der neuen Energieeinspar-Verordnung von 2014 den Bedarfsausweis für neu errichtete Immobilien vor.

Ausnahme: denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Gebäude mit geringfügig beheizten Betriebsgebäuden, Ställe oder Gewächshäuser, ist dieser nicht notwendig.

 

WIE AUSSAGEKRÄFTIG IST EIN ENERGIEAUSWEIS?

Anhand des Energieausweises kann die energetische Beschaffenheit der Gebäude in ganz Deutschland dargestellt und verglichen werden. Ein unmittelbarer Rückschluss auf den künftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, ist jedoch nicht möglich.

Mit dem Energieausweis erhalten Sie auch schnell und einfach, wie Sie die Energieeffizienz in Ihren vier Wänden verbessern können. Eine umfassende Energieberatung ersetzt der Energieausweis allerdings nicht.

 

WAS PASSIERT, WENN SIE KEINEN ENERGIEAUSWEIS VORWEISEN KÖNNEN?

Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Während der Verbrauchsausweis häufig von den jeweiligen Versorgern oder Messanbietern erstellt wird, kann ein Bedarfsausweis nur durch sogenannte „baubezogene Berufe" ausgestellt werden. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Empfohlen werden Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater.


Stand, 30.11.2015