Beim Kauf eines Grundstückes fallen für den Käufer folgende Kostenpositionen an:

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises (in RLP)
  • Notarkosten ca. 1 - 2 % des Kaufpreises
  • Grundbuchamt ca. 0,5 % des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
  • evtl. Maklergebühren von bis 6 % zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
  • Kosten für die Finanzierung (etwa 1 - 2% in Höhe der Darlehenssumme)
  • evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)
  • evtl. Erschließungsgebühren

GRUNDERWERBSTEUER STEIGT ZUM 1. MÄRZ 2012

Die Grunderwerbsteuer soll erst zum 1. März 2012 um anderthalb Punkte auf dann fünf Prozent steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den heute die rheinland-pfälzische Landesregierung beschlossen hat.

„Wie in vielen anderen Bundesländern müssen wir diese Steuer erhöhen, um weiter erfolgreich auf dem Konsolidierungspfad zu bleiben. Das haben wir angekündigt und so werden wir es machen. Das Ziel des ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2020 behalten wir fest im Blick", sagte Finanzminister Carsten Kühl. „Wir haben bewusst nicht den Jahresbeginn als Datum der Erhöhung gewählt. So hat der Steuerbürger Zeit, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen." „Länder wie Kommunen werden durch die Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung an die Grenze der Handlungsfähigkeit gedrückt. Bei der Grunderwerbsteuer haben wir als Land die einzige Möglichkeit, selbständig auf die angespannte Lage zu reagieren", so Kühl. 

Wie man angesichts der finanziellen Lage in Ländern und Kommunen weiter Steuersenkungen das Wort reden könne, bleibe das Geheimnis der Bundesregierung. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Erwerb eines Grundstückes anfällt. Derzeit liegt der Steuersatz bei 3,5 Prozent. Im vergangenen Jahr hat das Land knapp 200 Millionen Euro an Einnahmen durch diese Steuer verbucht.