Alles Wichtige zur Vermieterbescheinigung -

NEUES ZUM MELDEGESETZ

Mieter müssen beim Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen.

Seit 1. November 2015 gibt es ein neues, bundesweites Meldegesetz. Als Mieter müssen Sie bei einem Umzug vor allem daran denken, von Ihrem neuen Vermieter eine Meldebestätigung einzufordern.

 

Einheitliche Meldefrist für alle Bundesländer

Mit dem neuen Meldegesetz gilt ab 1. November 2015 für alle Bundesländer die einheitliche Meldefrist von 14 Tagen.

 

Rückkehr der Meldebestätigung

Die zweite wichtige Änderung, die Mieter betrifft: Mit dem bundeseinheitlichen Meldegesetz wird eine Regelung wiedereingeführt, die bereits vor 2002 in den Bundesländern galt. Von nun an müssen Mieter beim Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt wieder eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen.

 

Form und Inhalt der Vermieterbescheinigung

Der Vermieter kann die Meldebestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form ausstellen.
Sie muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Angaben über Ein- oder Auszug mit Datum
  • Adresse der vermieteten Wohnung
  • Personalien aller neuen oder ehemaligen Mieter

Formulare für die Meldebestätigung mit dem Titel „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)“ ist bei den Meldeämtern der Gemeinden erhältlich oder kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.

 

 

Auszugsbestätigung nur bei Umzug ins Ausland

Der Vermieter ist auch verpflichtet, einem bisherigen Mieter den Auszug zu bestätigen. Eine solche Auszugsbestätigung müssen Sie aber nur dann beantragen, wenn Sie ins Ausland ziehen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich an Ihrem bisherigen Wohnort formell abzumelden und dazu die Auszugsbestätigung vorzulegen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen.

 

Verspätung kann teuer werden

Um Druck bei der Umsetzung zu machen, wird verspätetes Ummelden vom neuen Meldegesetz mit kräftigen Bußgeldern geahndet. Wer die Meldebestätigung nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Meldebehörde abgibt, muss mit einer Zahlung von bis zu 1000 Euro rechnen. Das Gleiche droht Vermietern, die es versäumen, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

 

Was tun, wenn der Vermieter keine Meldebestätigung ausstellt?

An diesem Punkt könnte das neue Meldegesetz ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen Mietern und Vermietern enthalten: Wer ist schuld, wenn die Meldebestätigung zu spät abgegeben wird? Eigentlich sollte beiden Mietparteien an einer raschen Erledigung gelegen sein. Falls sich Ihr Vermieter aber – zum Beispiel in Unkenntnis der neuen Rechtslage – weigert die Bescheinigung auszustellen, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass andernfalls ein Bußgeld droht. Zeigt er sich uneinsichtig, sollten Sie Ihn auf jeden Fall schriftlich oder per Mail um die Ausstellung der Bescheinigung bitten. So können Sie gegebenenfalls der Behörde nachweisen, dass nicht Sie, sondern der Vermieter für die versäumte oder verspätete Abgabe der Meldebestätigung verantwortlich ist.

Stand Nov. 2015