Am 1. Juni 2015 trat das Bestellerprinzip in Kraft bzw. bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt seitdem in Deutschland das Bestellerprinzip.

Das Gesetz sieht vor, dass der Vermieter meist die Makler-Provision bezahlt. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wer das ist, ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Im Grunde, jedoch ganz einfach. Wer bestellt, bezahlt – das gilt auch für Wohnmietverträge. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Der Vermittlungsvertrag muss darüber hinaus schriftlich geschlossen werden.

Das Bestellerprinzip gilt derzeit nur für die Vermittlung im Vermietungssektor, nicht jedoch bei der Vermittlung im Bereich Verkauf. Hier soll sich jedoch auch in den kommenden Jahren die Gesetzgebung evtl. ändert.

Das Bestellerprinzip legt fest, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt – es hat jedoch auch schon Versuche gegeben, das Gesetz zu umgehen. Solche Umgehungsgeschäfte sind jedoch regelmäßig unzulässig und werden bestraft. Darum lohnt es sich für Vermieter, einen Makler zu beauftragen

Doch nicht nur für Mieter kann es lohnenswert sein, einen Makler zu beauftragen. Auch Vermieter profitieren von den Kenntnissen eines Immobilienprofis. Wir Immobilienmakler koordinieren Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessenten und vermarkten eine Immobilie meistens in kürzerer Zeit als der Vermieter es allein könnte. Wir prüfen die Solvenz und auch Persönlichkeit des Interessenten, um den passendsten Mieter zu vermitteln. Zudem halten wir schwierige Interessenten von der Immobilie und Ihnen fern.

Hinzu kommt: Vermieter, die einen Makler beauftragen und bezahlen, können die Provision meist komplett beim Finanzamt geltend machen.

 

Stand, 30.06.2016