• Über uns
  • Aktuelles
    • OFF MARKET - ANLAGEIMMOBILIEN
    • Wohnen mit Weitblick
    • Angebote KAUFEN - WOHNEN
    • Angebote MIETEN - WOHNEN
    • GEWERBE-Räume
    • Bauprojekt MAKA Bürokomplex 1.0
    • GEWERBE-Räume VERKAUF
    • Alle Immobilienangebote
    • JOBS
    • Wertermittlung Ihrer Immobilie
    • Unsere Vorteile im Überblick
    • Unser Service
    • Information
    • News
  • Kontakt und Datenschutz
Menu

ANNETTE HAHN IMMOBILIEN e. K.

  • Über uns
  • Aktuelles
  • Immobilien-Angebote
    • OFF MARKET - ANLAGEIMMOBILIEN
    • Wohnen mit Weitblick
    • Angebote KAUFEN - WOHNEN
    • Angebote MIETEN - WOHNEN
    • GEWERBE-Räume
    • Bauprojekt MAKA Bürokomplex 1.0
    • GEWERBE-Räume VERKAUF
    • Alle Immobilienangebote
  • Immobilien-Management
    • JOBS
    • Wertermittlung Ihrer Immobilie
    • Unsere Vorteile im Überblick
    • Unser Service
    • Information
    • News
  • Kontakt und Datenschutz
Team Annette Hahn Immobilien Bad Kreuznach.jpg
Hahn_Immobilien_15.jpg
Hahn_Immobilien1.jpg
Hahn_Immobilien11.jpg
20160902_Hahn_Slider_Wohnzimmer.jpg
Hahn_Immobilien5.jpg
Hahn_Immobilien12.jpg
Hahn_Immobilien9.jpg
Hahn_Immobilien2.jpg
Hahn_Immobilien7.jpg
_DSC7333.jpg
Hahn_Immobilien6.jpg
Hahn_Immobilien8.jpg

KI-generierte Darstellung.

News - Änderungen - Energieausweis 2027 – was Eigentümer jetzt wissen sollten

September 16, 2026

Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln rund um den Energieausweis. Für Eigentümer, Verkäufer, Vermieter – und natürlich auch für uns Immobilienmakler – gibt es einige wichtige Neuerungen.

 

Was kommt auf Immobilienbesitzer zu?

 

Baudenkmäler werden künftig einbezogen

Eine besonders wichtige Änderung: Die bisherige Sonderregelung für Baudenkmäler entfällt.

Das bedeutet: Auch bei einem Baudenkmal können ab 01.01.2027 die gesetzlichen Vorgaben zum Energieausweis greifen – beispielsweise bei einem Verkauf oder einer Vermietung.

 

Der Energieausweis wird digital

Neue Energieausweise sollen künftig in einem digitalen und maschinenlesbaren Format ausgestellt werden. Eine Papierfassung kann auf Wunsch weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

 

Mehr Informationen zur energetischen Qualität

Der Umfang der Angaben wird größer. Unter anderem werden künftig zusätzliche Angaben zu Energiebedarf bzw. -verbrauch, erneuerbaren Energien und Treibhausgasemissionen aufgenommen. Auch die Modernisierungsempfehlungen werden ausführlicher.

 

Bei Nichtwohngebäuden ändern sich die Anforderungen

Ab 2027 ist der klassische Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude nicht mehr vorgesehen. Hier wird grundsätzlich ein auf einer energetischen Bilanzierung beruhender Energieausweis erforderlich.

 

Auch Vertragsverlängerungen werden relevant

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird künftig auch auf die Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen ausgeweitet, sofern kein gültiger Energieausweis vorhanden ist.

 

Wichtig für Eigentümer:

Ein bereits ausgestellter und noch gültiger Energieausweis verliert nicht automatisch zum Jahreswechsel seine Gültigkeit. Grundsätzlich können bestehende Ausweise bis zum Ablauf ihrer 10-jährigen Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.

 

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

 

Wenn Sie Ihre Immobilie 2027 verkaufen oder vermieten möchten, lohnt es sich, bereits jetzt zu prüfen:

 

✔️ Ist ein Energieausweis vorhanden?

✔️ Ist er noch gültig?

✔️ Handelt es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude?

✔️ Ist die Immobilie möglicherweise ein Baudenkmal?

 

Gerade bei älteren Immobilien und Baudenkmälern kann eine frühzeitige Prüfung sinnvoll sein.

 

Wenn Sie Fragen rund um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie haben, sprechen Sie mich gerne an.

 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Das Bild wurde KI-generiert.

#Energieausweis #Energieausweis2027 #badkreuznach #Immobilienbadkreuznach #Immobilienmaklerin #Immobilienverkauf #Immobilienvermietung #Baudenkmal #Denkmalschutz #Eigentümer #Immobilienwissen #Energieeffizienz #GModG #Immobilienmarkt

Annette Hahn Immobilien - OFF-MARKET COLLECTION →

Annette Hahn-Kanzler

geprüfte Immobilienmaklerin

0172 171 53 61




Suchanfrage



Sie möchten gerne ein Immobiliengesuch aufgeben oder eine Einschätzung einholen? Nehmen Kontakt mit uns auf.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Öffnungszeiten

Mo- Fr: 8.00 - 18.00 Uhr
nach 18 Uhr und Samstag
nach Vereinbarung


Annette Hahn Immobilien e. K.

Ihre Maklerin ganz "Nahe"  

Annette Hahn-Kanzler
Soonblick 17
55543 Bad Kreuznach
Tel. 0671 - 79 61 79 00
 

"GLÜCKSELIG DER, DESSEN WELT INNERHALB DES HAUSES IST!"

– Johann Wolfgang von Goethe, (1749-1832)


Impressum                                   Datenschutz